8. Vergiss die Versicherung nicht
Hier liegt einer der häufigsten Denkfehler:
ABE bedeutet nicht, dass keine Versicherung benötigt wird.
Nach § 2 eKFV muss ein Elektrokleinstfahrzeug für die Nutzung auf öffentlichen Straßen über eine gültige Versicherungsplakette verfügen.
Die Versicherungsplakette weist den erforderlichen Haftpflichtversicherungsschutz nach.
Das bedeutet vereinfacht:
ABE = Voraussetzung auf Fahrzeugseite
Versicherungsplakette = notwendiger Versicherungsschutz
Beides sollte daher nicht miteinander verwechselt werden.
Wer einen neuen E-Scooter kauft, sollte sich deshalb rechtzeitig um die notwendige Versicherung kümmern, bevor das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen eingesetzt wird.
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